Sonntag, Dezember 26, 2010

Rotorblattschadensklassen

Rotorblattschäden sind oft Anlass zu unterschiedlicher Bewertung der notwendigen Maßnahmen zu deren Instandsetzung. Am Anfang steht eine Klassifizierung, die in der Windkraft noch zu leisten ist. Abgeleitet aus der Luftfahrt machen wir hierfür folgenden Vorschlag:

Schadensklasse 4:

Großflächige Zerstörungen, die ein teilweises Ersetzen des Rotorblatts oder eine großflächige  Reparatur erfordern. Das sind insbesondere Schäden, bei denen die Hauptkraftflüsse unterbrochen, bzw. Kraftein- und –Überleitungen von Primär- und Sekundärstrukturen gestört sind.


Schadensklasse 3:

Löcher, Risse und Brüche, die z.B. durch ein Sandwichteil hindurchgehen und beide Deckschichten betreffen, jedoch in ihrer Ausdehnung begrenzt bleiben. Defekte Holm/Steg-Schale Verklebung und Bonding Lines VK/HK über mehr als einem Meter Länge.

Schadensklasse 2:

Kleine Löcher und Brüche in der Außenhaut, die keine Zerstörung im Inneren, wie z.B. Stützschichten oder innere Deckschichten zur Folge haben.

Schadensklasse 1:

Erosionsstelle, Schrammen und Kerben, die nicht mit einem Laminatbruch oder Durchbruch tragender Schichten verbunden sind.

Mit der festgestellten Schadensklasse können jetzt die Rahmenbedingungen für deren Instandsetzung erarbeitet werden.

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