Dienstag, Februar 23, 2010

Rotorblatt-Zertifizierung ohne Netz und doppelten Boden

Aus meiner Erfahrung werden Spezifikationen für das Handlaminierverfahren, im Gegensatz zum Luftfahrtbereich, in der Windkraft sehr kurz gehalten, lassen sich meist auf einem einzigen Blatt Papier niederlegen und sind als Mindestanforderungen an Durchführung, Qualitätssicherung, Prüfung und Abnahme zu verstehen. Die Grundlagen für ein Fertigungskonzept und deren fachgerechter Ausführung muß sich der Fertigungsbetrieb aus den äußerst spärlichen Vorgaben des Germanischen Lloyd, Klassifikation- und Bauvorschriften, Werkstoffe und Schweißtechnik in einem unscheinbaren Kapitelchen ableiten.
Eine Eignungs-Prüfung und Überprüfung der Erfüllung der praktischen Anforderungen an den Fertigungsbetrieb werden ebenso unbefriedigend gehandhabt. Eine Zulassung des GL als Fertigungsbetrieb ist ein äüßerst dünnes Brett. 
Bauabnahmen von Modell, Form und Prototypen von unabhängiger Seite einer Prüforganisation existieren nicht. Rotorblätter können ohne ein lebendes Qualitätsmanagementsystem produziert und auf den Markt gebracht werden. Ein Qualitätsbeauftragter einer Rotorblattfabrik lebt buchstäblich auf dem Schleudersitz, ständig in der Angst daß die Deklaration von Ausschuß zur fristlosen Kündigung führt.
Wie kann eine nachvollziehbare, gleichbleibende Qualität in der Serienfertigung gewährleistet werden? Wie setzt ein Anlagenhersteller seine Forderungen nach gleichbleibender Qualität bei seinem Rotorblatt-Lieferanten durch? Wer schützt den Betreiber nach Ablauf der Gewährleistung vor bösen Überraschungen? Wer garantiert über die gesamte zu erwartende Lebensdauer einer Windkraftanlage die Verfügbarkeit von Ersatzblättern? 
Wer sagt endlich den Zertifizierern was sie in dieser Angelegenheit zu tun haben?


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